Die Anschaffung v.a. des zweisprachigen Wörterbuchs wird bereits in der 8. oder 9. Klasse empfohlen.

 

Die Verwendung beider Wörterbücher ist ab der letzten Schulaufgabe in der 10. Klasse (Textaufgabe) und in der Oberstufe (und im Abitur) gestattet, vorausgesetzt sie entstammen folgender Liste: