- Private Handynutzung ist in der Zeit bis 7.53 Uhr erlaubt, in der Zeit von 12.53 Uhr bis
13.25 Uhr ausschließlich für kommunikative Zwecke; insbesondere ist in
dieser Zeit die Nutzung des Smartphones für Spiele verboten.
- Die private Handynutzung ist ausschließlich auf die Aula begrenzt. In den bereits
bestehenden zugelassenen Zeiten wird während des Pandemie-Betriebs auch auf
dem Pausenhof die Handynutzung genehmigt. Im restlichen Schulgebäude und -gelände sowie auf den Toiletten ist die private Nutzung untersagt.
- Die private Handynutzung ist im Kollegstufenzimmer für die Schülerinnen und Schüler
der Q11/12 durchgehend erlaubt.
- Außerhalb der Handyzone ist das Hören von Musik nicht gestattet.
- Foto-, Film- und Audioaufnahmen sind für private Zwecke auf dem Schulgelände
strengstens untersagt.
Entscheidung im Einvernehmen mit dem Schulform vom 30.11.2020
OStD Dr. Ulrich Winter
Schulleiter