• Private Handynutzung ist in der Zeit bis 7.53 Uhr erlaubt, in der Zeit von 12.53 Uhr bis
    13.25 Uhr ausschließlich für kommunikative Zwecke; insbesondere ist in
    dieser Zeit die Nutzung des Smartphones für Spiele verboten.

 

  • Die private Handynutzung ist ausschließlich auf die Aula begrenzt. In den bereits
    bestehenden zugelassenen Zeiten wird während des Pandemie-Betriebs auch auf
    dem Pausenhof die Handynutzung genehmigt. Im restlichen Schulgebäude und -gelände sowie auf den Toiletten ist die private Nutzung untersagt.

 

  • Die private Handynutzung ist im Kollegstufenzimmer für die Schülerinnen und Schüler
    der Q11/12 durchgehend erlaubt.

 

  • Außerhalb der Handyzone ist das Hören von Musik nicht gestattet.

 

  • Foto-, Film- und Audioaufnahmen sind für private Zwecke auf dem Schulgelände
    strengstens untersagt.

 

Entscheidung im Einvernehmen mit dem Schulform vom 30.11.2020

OStD Dr. Ulrich Winter
Schulleiter